An alles gedacht.

Bestattungsvorsorge bedeutet Fürsorge

Die eigene Bestattung planen?

Bestattungsvorsorge bedeutet Verantwortung in eigener Sache zu übernehmen – aber auch die Angehörigen zu entlasten. Es gibt Menschen, die haben schon eine sehr klare Vorstellung davon, wie und wo sie eines Tages beerdigt werden möchten – andere wissen nur, ob sie eine Erdbestattung oder eine Einäscherung mit anschließender Urnen­beisetzung bevorzugen. In einem Beratungs­gespräch zeigen wir Ihnen, welche Details Sie in einem Bestattungs­vorsorge­vertrag nach Ihren Vorstellungen festlegen können, und helfen Ihnen gegebenenfalls, die für Sie richtigen Entscheidungen zu treffen.

Fragen Sie nach einem Beratungstermin in unserem Stammhaus in Braunschweig – oder bei Ihnen zu Hause.

Gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge

  • Selbstbestimmung bis zum Schluss
  • Würdevolle Bestattung für Alleinstehende
  • Entlastung für Angehörige
  • Gesicherte Finanzierung

Kostenfreie Vorsorgeberatung in Braunschweig und Umgebung.

In einer kostenfreien Beratung sprechen wir mit Ihnen über Ihre Vorstellungen und schauen mit Ihnen gemeinsam, welche Details Sie in Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen möchten. Wir verpflichten uns, alles nach Ihren Wünschen umzusetzen. Eine große Entlastung für Menschen, die niemanden mehr haben, der sich um ihre Bestattung kümmern kann. Eine große Entlastung aber auch für Familien, die sich nach einem Todesfall von den vielen Entscheidungsmöglichkeiten überfordert fühlen.

Eine Bitte: Wenn Sie über eine Bestattungsvorsorge nachdenken, sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen – so lassen sich bei unterschiedlichen Vorstellungen Kompromisse finden, mit denen beide Seiten gut leben können.

Die eigene Bestattung frühzeitig und sicher finanzieren.

Um die eigene Bestattung auch finanziell abzusichern, gibt es heute weit bessere Möglichkeiten, als den guten alten Sparstrumpf. Eine Variante ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung, wie sie etwa das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung anbietet. Eine weitere, die ebenfalls über uns als Bestatter vermittelt werden kann, ist ein zweckgebundenes Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Der Betrag kann hier per Einmalzahlung oder in Raten hinterlegt werden.

Beide Modelle haben gegenüber einfachen Ersparnissen einen entscheidenden Vorteil: Sollten Sie einmal Sozialleistungen beziehen müssen, etwa durch Pflegebedürftigkeit, kann das so für die Bestattung angelegte Geld von niemandem angetastet werden. Es bleibt Ihnen zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen erhalten.

Links zum Thema Vorsorgefinanzierung

Orientierungshilfe für Ihre Bestattungsvorsorge.

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen erste Hinweise, was im Rahmen einer Bestattungsvorsorge alles festgelegt werden kann. Drucken Sie Ihre Wünsche für die eigenen Unterlagen aus oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf eine Vorsorgeberatung mit Ihnen vorbereiten können.

Natürlich können Sie jederzeit auch einfach so einen Termin für eine kostenfreie Beratung zur Bestattungsvorsorge bei uns anfragen. Rufen Sie uns einfach an: 0531 -  33 30 33

Meine Bestattungswünsche
Friedhof
Alternativen
Trauerfeier

Letzter Wille – Ihre Rechte am Lebensende

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

Bild Testament

Testament

In Ihrem Testament bestim­men Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen:

Zum einen das „eigenhän­dige Testa­ment“. Es muss vom Testierenden hand­schrift­lich auf Papier nie­der­ge­schrieben werden, sollte Ort und Datum ent­halten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachna­men tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testa­ment“, das von einem Notar beurkun­det wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

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Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenrei­henfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehe­partner und Enkel.

In einer Zugewinn­gemein­schaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehe­lichen, nicht ehe­lichen und adoptier­ten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zwei­ter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direk­ten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Ver­mögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Bild Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauf­tragen Sie eine Person Ihres Vertrau­ens, stellvertretend für Sie sämtliche oder ein­zelne festgelegte Entschei­dungen zu treffen und Ver­träge abzu­schließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Für bestimmte Geschäfte, insbeson­dere Grund­stücks­geschäfte, ist eine notari­elle Vorsorgevoll­macht notwen­dig, für andere Vermögensgeschäfte, ins­besondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorge­voll­macht immer mit einer Patienten­verfü­gung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Bild Patientenverfügung

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfü­gung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entschei­dungen über Ihre medizini­sche Behandlung zu treffen.

Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhalts­punkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenver­fügung kann mit einer notariellen Vorsorgevoll­macht verbunden, aber auch isoliert und privat­schriftlich erstellt werden.

Bild Vorsorgevertrag

Vorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestat­tungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- und / oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten.

Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben! Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emo­tional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie kön­nen ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regel­mäßigen oder einma­ligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombi­nie­ren. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Weitere Informationen zu Testament, Erbrecht & Co. sowie zu Ihren Patientenrechten am Lebensende finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV):

Häufig gestellte Fragen zur Bestattungs­vorsorge

Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?

Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater beim Bestattungshaus SARG-MÜLLER können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Was ist eine Bestattungs­vorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?

In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.

Selbstverständlich beraten wir Sie vom Bestattungshaus SARG-MÜLLER kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.

Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?

Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.

Ist eine finanzielle Bestattungs­vorsorge wirklich notwendig?

Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene  Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.

Ihre Ansprechpartner

Erfahren, herzlich und hochqualifiziert – Ihre Ansprechpartner in Braunschweigs ältestem Bestattungshaus stellen sich vor.

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Bestattungskosten

Wie setzen sich Bestattungs­kosten zusammen und wer muss die Bestattung bezahlen – die wichtigsten Infos im Überblick.

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Ihr Weg zu uns

Finden Sie zum Trauergespräch oder zur Vorsorgeberatung – besuchen Sie unser Stammhaus mit Sarg- und Urnen-Ausstellung sowie Abschiedsraum und Trauerhalle.

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