Klassische Erdbestattung.
Für eine Erdbestattung in einem Holzsarg können Sie zwischen verschiedenen Grabarten wählen: In der Regel wird zwischen Wahlgräbern und Reihengräbern unterschieden, wobei die Ruhezeiten und Gebühren regional unterschiedlich und in den jeweiligen Friedhofs- und Gebührenordnungen festgelegt sind. Darüber hinaus gibt es Rasenflächen für Grabstellen, die nur mit einfachen Gedenkplatten versehen sind, sich eine gemeinsame Gedenkstele teilen oder vollständig anonym bleiben. Der Pflegeaufwand wird von der jeweils zuständigen Friedhofsverwaltung übernommen.
Alternative Ruhestätten nach Einäscherung.
Auch zur Feuerbestattung wird ein Holzsarg benötigt. Nach der Einäscherung im Krematorium wird dann die Urne beigesetzt. Grundsätzlich stehen Ihnen hierfür dieselben Grabarten zur Verfügung wie bei der Erdbestattung.
Bei der Seebestattung wird die Asche in einer speziellen Seeurne außerhalb der sogenannten Dreimeilenzone der See übergeben, der Kapitän spricht die Trauerrede. In einigen deutschen Bundesländern muss eine Seebestattung behördlich genehmigt werden. Hierzu muss der Verstorbene nachweislich eine besondere Verbindung zur See gehabt haben.
Eine naturnahe Bestattungsart ist die Urnenbeisetzung in einem FriedWald® oder RuheForst®. Auch hier gibt es verschiedene Grabarten, Einzel-, Familien- bzw. Freundschafts- sowie Gemeinschaftsbäume. Die Urne muss biologisch abbaubar sein.