Abschied würdig feiern.

Bestattungshaus SARG-MÜLLER in Braunschweig

Ihr Beistand im Trauerfall.

Mit unserem Erfahrungsschatz und unserer Kompetenz als Bestattermeister und fachgeprüfte Bestatter sind wir Ihnen im Trauerfall verlässliche und faire Partner.

Die Trauer können wir Ihnen nicht nehmen, doch wir engagieren uns tatkräftig dafür, Ihnen durch die Bestattung einen versöhnlichen Abschied zu ermöglichen. Mit viel Liebe zum Detail gestalten wir „lebendige“ Trauerfeiern, die das würdigen, was das Leben des Verstorbenen ausgemacht hat – und die schönen Erinnerungen, die Sie über den Tod hinaus miteinander verbinden.

Auch wer sich für das Thema Bestattungsvorsorge interessiert, ist bei uns genau richtig. Wir beraten Sie ausführlich dazu, wie Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung festhalten – und sicher finanzieren können.

Bestattungsvorsorge Symbolbild Brücke

Neue Wege des Gedenkens.

In unserem Online-Gedenkportal richten wir für Ihren verstorbenen Angehörigen eine kostenfreie Gedenkseite ein, auf der Menschen, die mit Ihnen gemeinsam trauern, Kerzen entzünden, Kondolenzen schreiben oder Fotos hochladen können. Auch die Traueranzeige sowie die Termine zu Trauerfeier und Beisetzung können hier veröffentlicht werden.

Aktuelle Gedenkseiten:

Unsere Bestattungsleistungen.

SARG-MÜLLER ist das älteste Bestattungsinstitut in Braunschweig – nachfolgend sehen Sie einen Überblick über unsere Leistungen.

  • Qualifizierte Beratung zu allen Fragen rund um die Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung
  • Sorgfältige hygienische Versorgung des Verstorbenen
  • Ausführliche Informationen Beratung zu den Bestattungsarten und Beisetzungsmöglichkeiten,
    inklusive Seebestattung und Baumbestattung
  • Große Ausstellung mit Särgen, Urnen, Sterbewäsche und Grabkreuzen
  • Organisation und Betreuung der Trauerfeier sowie der Beerdigung oder Urnenbeisetzung
  • Auf Wunsch Abschiednahme und Trauerfeier im hauseigenen Abschiedsraum (bis 50 Sitzplätze)
  • Terminvereinbarung mit Pastor oder Redner, auf Wunsch persönliche Trauerrede durch Erika Müller
  • Erledigung aller Formalitäten und des digitalen Nachlasses
    sowie Bereitstellung eines Formalitätenportals für Um- und Abmeldungen durch die Angehörigen
  • Kostenfreie Beratung zur Bestattungsvorsorge und Abschluss von Vorsorgeverträgen,
    inklusive finanzieller Vorsorge

Was wir ganz genau für Sie tun können, besprechen wir am besten mit Ihnen persönlich.

Impression Wattenmeer

Wichtige Dokumente im Trauerfall:

  • Todesbescheinigung
  • Personalausweis des Verstorbenen und Reisepass, falls vorhanden
  • bei Ledigen und Minderjährigen:
    standesamtliche Geburtsurkunde
  • bei Verheiraten oder eingetragener Lebenspartnerschaft:
    standesamtliche Heiratsurkunde (Stammbuch)/ Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. Familienbuchauszug (ab 1958)
  • bei Geschiedenen:
    standesamtliche Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Verwitweten:
    standesamtliche Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • Chipkarte der Krankenkasse

Haussterbefall: Was ist sofort zu tun?

  • Rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt des Verstorbenen bzw. den diensthabenden Notarzt, der die Todesbescheinigung ausstellt.
  • Rufen Sie dann den Bestatter Ihres Vertrauens, der Sie bei allen weiteren Schritten unterstützt. Sie erreichen uns Tag und Nacht unter Tel. 0531 - 33 30 33

Häufig gestellte Fragen zur Bestattung

Was muss ich im Sterbefall tun?

Bei einem Sterbefall zu Hause rufen Sie bitte zunächst den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 an. Dieser stellt den Tod fest und Sie erhalten einen Totenschein (auch: Todesbescheinigung). Anschließend rufen Sie uns vom Bestattungshaus SARG-MÜLLER unter der Nummer 0531 / 33 30 33 an, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder in einem Hospiz kümmert sich das dortige Personal darum, den Totenschein einzuholen und den Bestatter zu benachrichtigen. Als bestattungspflichtige Angehörige können Sie den Bestatter anschließend aber auch noch einmal wechseln – oder bereits im Vorwege uns vom Bestattungshaus SARG-MÜLLER als Bestatter Ihres Vertrauens angeben.

Wie lange darf ein Verstorbener zu Hause bleiben?

In den meisten Bundes­länd­ern, so auch bei uns in Niedersachsen, sollte der Ver­stor­bene binnen 36 Stunden nach Fest­stel­lung des Todes in eine Leichen­halle oder zum Bestatter überführt werden. Möchten Sie sich mehr Zeit für die Ab­schied­nahme im Trauer­haus nehmen, besteht meist auch die Mög­lich­keit, eine Verlän­gerung dieser Frist zu bean­tragen. Gerne sind wir vom Bestattungshaus SARG-MÜLLER Ihnen dabei behilf­lich.

Wer bestimmt, welcher Bestatter meinen Angehörigen beerdigt?

Sofern zu Lebzeiten kein Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestatter abgeschlossen wurde, können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Bei Unfalltod informiert zunächst die Polizei einen Bestatter nach eigenem Ermessen. Ebenso wie beim Tod im Hospiz oder Krankenhaus, können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen, den Verstorbenen zu sich zu überführen und alle weiteren Schritte vorzunehmen. Und das völlig unabhängig von Ihrem Wohnort oder dem Wohnsitz des Verstorbenen.

Was ist eine Bestattung „von Amts wegen“?

Eine Bestattung von Amts wegen, eine sogenannte Ersatzvornahme, wird durchgeführt, wenn innerhalb der Bestattungsfrist keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können oder wenn diese die Übernahme der Bestattung verweigern. Die Bestattung wird dann vom Ordnungsamt beauftragt, wobei eine schlichte Ausführung ohne Extras gewählt wird. Werden zu einem späteren Zeitpunkt bestattungspflichtige Angehörige ermittelt, müssen diese die Kosten erstatten.

Wie erkenne ich einen guten Bestatter?

Wer ein Bestattungsunternehmen eröffnet, muss keine spezielle Qualifikation vorweisen. Deshalb lohnt es sich, etwas genauer hinzusehen: Um Qualitätsstandards in der Branche zu heben, bietet etwa der Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) den Ausbildungsgang Geprüfter Bestatter (vormals: Fachgeprüfter Bestatter) sowie eine Weiterqualifizierung zum Funeralmaster an. Seit 2007 gibt es auch den Ausbildungsberuf Bestattungsfachkraft, worauf der Bestattermeister folgen kann. Diese Prüfungen werden vor der Handwerkskammer abgelegt. Ein weiterer Anhaltspunkt für Sie sind das Markenzeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ und das TÜV-Siegel für zertifiziertes Qualitätsmanagement. Die Qualifikation ist nur ein Anhaltspunkt, zusätzlich können Sie auf der Homepage schauen, welchen Eindruck das Unternehmen persönlich auf Sie macht, welche Philosophie dort gelebt wird und welche Leistungen angeboten werden.

Was bedeutet das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“?

Das Zeichen „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ ist das Markenzeichen des Bundesverbands Deutscher Bestatter e.V. (BDB). Dieses Gütesiegel wird nur Mitgliedsunternehmen verliehen, die einen Geprüften Bestatter, eine Bestattungsfachkraft oder einen Bestattermeister in verantwortlicher Position haben und die bestimmte fachliche, persönliche und betriebliche Kriterien erfüllen:

„Betriebe mit dem Markenzeichen garantieren, in allen Fragen und Trauerangelegenheiten 24 Stunden ehrlich und verlässlich verfügbar zu sein. Diese Garantie setzt sich auch im praktischen und finanziellen Bereich fort: Transparente, klare und nachvollziehbare Preisgestaltung; Angemessene Räumlichkeiten und eine breite Palette von Trauerwaren; Regelmäßige Weiterbildung und Schulung des Inhabers und Personals; Einsatz moderner technischer Fahrzeuge und Geräte.“

Quelle: www.bestatter.de

Welche Aufgaben übernimmt das Bestattungshaus SARG-MÜLLER für mich?

Als Ihr Bestatter beraten wir Sie zu allen Entscheidungen rund um die Beerdigung, außerdem überführen wir den Verstorbenen, versorgen ihn und betten ihn ein. Wir gestalten den Trauerdruck, schalten die Anzeige in den Zeitungen und übernehmen die Organisation der Abschiednahme, Trauerfeier und Beisetzung samt aller Absprachen mit weiteren Dienstleistern.

Die Leistungen vom Bestattungshaus SARG-MÜLLER im Über­blick:

  • Ausführ­liche Beratung inklusive Kosten­voran­schlag
  • Organi­sation und Durch­führung von Trauer­feiern und Beiset­zungen in ganz Deut­schland
  • In- und Auslands­über­füh­rungen
  • Hygie­nische und kosme­tische Versor­gung der Verstor­benen
  • Breites Angebot an Särgen, Urnen, Bestat­tungs­wäsche und Zubehör
  • Termin­absprachen mit Kirchen, Fried­höfen, Trauerredner/in und weiteren Dienst­leistern
  • Gestal­tung der Trauer­feier inklu­sive Blumen, Deko­ration und Musik
  • Vermit­tlung von kirch­lichen und welt­lichen Trauer­rednern sowie von Floristen und Musikern
  • Vermit­tlung des Trauer­kaffees
  • Vermit­tlung von Stein­metzen und Grab­pflege­diensten
  • Gestal­tung und Druck von indivi­duellen Trauer­karten, Trauer­an­zei­gen und Dank­sagungen
  • Beurkun­dung des Sterbe­falls und sämt­liche Behörden­gänge
  • An- und Abmel­dungen bei Versicher­ungen, Renten­trägern, Ämtern und Dienst­leistern
  • Hilfe bei der Beschaf­fung sämt­licher Doku­mente
  • Antrag auf Renten­vorschuss­zahlung bei der gesetzlichen Rente
  • Anträge für Versicher­ungs­leis­tungen
  • Umfassende Beratung zur Bestat­tungs­vorsorge
  • Abschluss von Treu­hand­verträgen zur Vor­sorge­finanzierung
Darf ich meinen verstorbenen Angehörigen berühren?

Ja, in der Regel ist es vollkommen ungefährlich, einen Toten zu berühren. Nur wenn der Verstorbene vor seinem Tod eine gefährliche, ansteckende Krankheit hatte, sodass Sie bereits zu Lebzeiten keinen direkten Kontakt haben konnten, sollten Sie auch nach dem Tod von Berührungen absehen. Im Zweifel erkundigen Sie sich in diesem Fall beim zuletzt behandelnden Arzt. Wenn Sie sich jetzt fragen: Und was ist mit dem Leichengift? Keine Sorge, das gibt es gar nicht. Als „Leichengift“ werden fälschlicherweise die Ptomaine bezeichnet, die bei einsetzender Verwesung freigesetzt werden. Sie sind verantwortlich für den Leichengeruch, der bei einigen Verstorbenen auftritt, haben jedoch keine gesundheitsgefährdende Wirkung.

Können beim Bestattungshaus SARG-MÜLLER auch verstorbene Frauen von Frauen versorgt werden?

Ja, ob aus persönlichen oder religiösen Gründen der Wunsch besteht, dass eine Verstorbene von einer Frau für die letzte Reise vorbereitet wird – es ist uns ein Anliegen, diesem Wunsch nachzukommen.

Formalitätenportal

Nach einem Trauerfall in der Familie den digitalen Nachlass regeln, Ab- und Ummeldungen jederzeit im Blick behalten und selbst veranlassen – das geht bei uns ganz einfach online.

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Online-Vorsorgeformular

Sie haben Interesse an einer Bestattungs­vorsorge? Finden Sie nützliche Informationen und halten Sie Ihre Ideen zur eigenen Bestattung fest, um sie für die Angehörigen auszudrucken oder an uns zu senden.

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Ihr Weg zu uns

Finden Sie zum Trauergespräch oder zur Vorsorgeberatung – besuchen Sie unser Stammhaus mit Sarg- und Urnen-Ausstellung sowie Abschiedsraum und Trauerhalle.

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